Gewiß, diejenigen, die glauben und ausgewandert sind und sich mit ihrem Besitz und ihrer eigenen Person auf Allahs Weg abgemüht haben, und diejenigen, die (jenen) Zuflucht gewährt und (ihnen) geholfen haben, sie sind einer des anderen Schutzherren. Zu denjenigen aber, die glauben und nicht ausgewandert sind, habt ihr kein Schutzverhältnis, bis sie auswandern. Wenn sie euch jedoch um der (euch gemeinsamen) Religion willen um Hilfe bitten, dann obliegt euch die Hilfe, außer gegen Leute, zwischen euch und denen ein Abkommen besteht. Und was ihr tut, sieht Allah wohl.