وَمَنْ يَكْسِبْ خَطِيئَةً أَوْ إِثْمًا ثُمَّ يَرْمِ بِهِ بَرِيئًا فَقَدِ احْتَمَلَ بُهْتَانًا وَإِثْمًا مُبِينًا 112
Und wer eine Verfehlung oder eine Sünde begeht und sie hierauf einem Unschuldigen vorwirft, der lädt damit Verleumdung und deutliche Sünde auf sich.