مَا كَانَ عَلَى النَّبِيِّ مِنْ حَرَجٍ فِيمَا فَرَضَ اللَّهُ لَهُ ۖ سُنَّةَ اللَّهِ فِي الَّذِينَ خَلَوْا مِنْ قَبْلُ ۚ وَكَانَ أَمْرُ اللَّهِ قَدَرًا مَقْدُورًا 38
Es besteht für den Propheten kein Grund zur Bedrängnis in dem, was Allah für ihn verpflichtend gemacht hat. (So war) Allahs Gesetzmäßigkeit mit denjenigen, die zuvor dahingegangen sind - und Allahs Anordnung ist ein fest gefaßter Beschluß