فَإِنَّ لِلَّذِينَ ظَلَمُوا ذَنُوبًا مِثْلَ ذَنُوبِ أَصْحَابِهِمْ فَلَا يَسْتَعْجِلُونِ 59
Gewiß, für diejenigen, die Unrecht tun, wird es einen vorgesehenen Anteil geben wie den Anteil ihrer Gefährten; so sollen sie Mich nicht um Beschleunigung (der Strafe) bitten.