Vollzieht die Pilgerfahrt und die Besuchsfahrt für Allah. Wenn ihr jedoch (daran) gehindert werdet, dann (bringt) an Opfertieren (dar), was euch leichtfällt. Und schert euch nicht die Köpfe, bevor die Opfertiere ihren Schlachtort erreicht haben! Wer von euch krank ist oder ein Leiden an seinem Kopf hat, der soll Ersatz leisten mit Fasten, Almosen oder Opferung eines Schlachttieres. - Wenn ihr aber in Sicherheit seid, dann soll derjenige, der die Besuchsfahrt mit der Pilgerfahrt durchführen möchte, an Opfertieren (darbringen), was ihm leichtfällt. Wer jedoch nicht(s) finden kann, der soll drei Tage während der Pilgerfahrt fasten und sieben, wenn ihr zurückgekehrt seid; das sind im ganzen zehn. Dies (gilt nur) für den, dessen Angehörige nicht in der geschützten Gebetsstätte wohnhaft sind. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah streng im Bestrafen ist!