وَإِنْ مَا نُرِيَنَّكَ بَعْضَ الَّذِي نَعِدُهُمْ أَوْ نَتَوَفَّيَنَّكَ فَإِنَّمَا عَلَيْكَ الْبَلَاغُ وَعَلَيْنَا الْحِسَابُ 40
Ob Wir dich nun einen Teil dessen, was Wir ihnen androhen, sehen lassen oder dich nun (zuvor) abberufen, so obliegt dir nur die Übermittlung (der Botschaft), und Uns obliegt die Abrechnung.